Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 15. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Bahnerstattung.de. Anbieter ist Jakob-Wendelin Genger, Wollankstraße 123, 13187 Berlin (im Folgenden „Anbieter“ genannt).
(2) Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn sich eine Person registriert und diesen Bedingungen zustimmt (im Folgenden „Nutzer*in“ genannt).
§ 2 Leistungen
(1) Bahnerstattung.de erfasst Verspätungen und Ausfälle auf den Strecken und Linien, die Nutzer*innen auswählen. Die App zeigt zu jeder Verspätung und jedem Ausfall mögliche Alternativverbindungen, schätzt automatisch nach festen Regeln, die sich an den Fahrgastrechten orientieren, und ohne Prüfung des Einzelfalls, welcher Betrag zustehen kann, und füllt auf Wunsch das Fahrgastrechteformular mit den Fahrten und Verbindungen aus, die Nutzer*innen auswählen.
(2) Den Antrag reichen Nutzer*innen selbst und in eigenem Namen beim Eisenbahnunternehmen ein. Ob und in welcher Höhe eine Entschädigung für Zugausfälle und Verspätungen gezahlt wird, entscheidet das Eisenbahnunternehmen nach Prüfung des Einzelfalls. Dabei kann es Umstände berücksichtigen, die die App nicht einbezieht, etwa außergewöhnliche Umstände wie Unwetter, die eine Entschädigung ausschließen, und die Fahrgastrechte anders auslegen als die App.
§ 3 Pflichten der Nutzer*innen
(1) Nutzer*innen wählen nur Fahrten aus, die sie mit einer gültigen Zeitkarte antreten wollten, und als genutzte Verbindung nur die, mit der sie tatsächlich gefahren sind. Alle Angaben müssen zutreffen.
(2) Nutzer*innen prüfen jeden Antrag vor dem Einreichen und gleichen ihn mit dem tatsächlichen Reiseverlauf ab. Für den Inhalt ihres Antrags sind sie gegenüber dem Eisenbahnunternehmen verantwortlich. Für Fehler der App haftet der Anbieter nach § 4.
(3) Nutzer*innen speichern jeden erzeugten Antrag und den Nachweis seiner Einreichung.
(4) Nutzer*innen nutzen die App nur so, wie sie vorgesehen ist. Insbesondere
a) rufen sie die App nicht automatisiert ab und belasten sie nicht übermäßig,
b) greifen sie die App nicht an, umgehen keine Schutz- oder Zugangsbeschränkungen und nutzen keine Sicherheitslücken aus; gefundene Lücken melden sie dem Anbieter,
c) verändern sie Daten und Funktionen der App nur über die dafür vorgesehenen Eingaben,
d) machen sie bei der Registrierung keine falschen Angaben, nutzen keine Wegwerf-E-Mail-Adresse und führen nur ein Konto je Person,
e) geben sie ihre Zugangsdaten nicht weiter,
f) lesen sie Daten der App nicht systematisch aus und verwerten sie nicht gewerblich; ihre eigenen Daten dürfen sie frei verwenden,
g) übermitteln sie über die App keine rechtswidrigen Inhalte.
§ 3a Datengrundlage
(1) Die App verarbeitet Fahrplan-, Verspätungs- und Ausfalldaten Dritter, insbesondere von Eisenbahnunternehmen und Verkehrsverbünden. Der Anbieter kann ihre Richtigkeit nicht prüfen; sie können fehlen, verspätet eintreffen oder falsch sein. Liegt zu einem Zug keine Verspätungs- oder Ausfallmeldung vor, behandelt die App ihn als planmäßig gefahren.
(2) Der Anbieter schuldet nicht die Richtigkeit dieser Daten, sondern ihre sorgfältige Verarbeitung. Für Fehler, die erst bei der Verarbeitung in der App entstehen, etwa bei Zuordnung oder Berechnung, haftet der Anbieter nach § 4.
§ 4 Haftung
(1) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, und nur für den Schaden, der bei Vertragsschluss vorhersehbar und für einen Vertrag dieser Art typisch ist. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Nutzer*innen regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(2) Absatz 1 gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommenen Garantien sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters und für deren persönliche Haftung.
§ 5 Keine Rechtsdienstleistung
Die App berät nicht rechtlich und erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Ihre Schätzungen beruhen auf allgemeinen, aus den Fahrgastrechten abgeleiteten Regeln, die für alle Fälle gleich gelten (§ 2 Absatz 1); eine rechtliche Prüfung des einzelnen Falls findet nicht statt. Der Anbieter vertritt Nutzer*innen nicht gegenüber Eisenbahnunternehmen und erwirbt keine Forderungen. Auch über das Kontaktformular und per E-Mail beantwortet er nur Fragen zur App und gibt allgemeine Informationen zu den Fahrgastrechten, aber keine Einschätzung einzelner Fälle.
§ 6 Preise
Die Nutzung ist kostenlos. Kostenpflichtige Leistungen gelten für Nutzer*innen nur, wenn sie ausdrücklich zustimmen (§ 9 Absatz 4).
§ 6a Verfügbarkeit und Weiterentwicklung
(1) Die App ist ein laufendes Projekt und wird fortlaufend aus- und umgebaut. Sie kann zeitweise nicht erreichbar sein, etwa bei Wartung oder Störungen beim Anbieter oder bei den Datenquellen. Eine ständige Verfügbarkeit ist nicht geschuldet.
(2) Der Anbieter entwickelt die App weiter und kann Funktionen und Berechnungsregeln ändern, wenn das wegen geänderter Gesetze oder Rechtsprechung, geänderter Datenquellen oder der Sicherheit erforderlich oder zur Verbesserung der App sinnvoll ist, der Kern der Leistung nach § 2 erhalten bleibt und die Änderung für Nutzer*innen zumutbar ist. Ändern sich die Fahrgastrechte, passt der Anbieter die Regeln der App an.
§ 6b Inaktive Konten
(1) Die Strecken von Nutzer*innen werden überwacht, solange sie sich mindestens einmal in 31 Tagen anmelden. Andernfalls pausiert die Überwachung; für diese Zeit werden keine Verspätungen und Ausfälle erfasst. Der Anbieter benachrichtigt 7 und 3 Tage vor der Pause per E-Mail. Mit der nächsten Anmeldung läuft die Überwachung weiter.
(2) Nach 24 Monaten ohne Anmeldung kündigt der Anbieter den Vertrag. Die Kündigung wird einen Monat vorher per E-Mail angekündigt und wird nur wirksam, wenn bis zu dem genannten Tag keine Anmeldung erfolgt; drei Tage vorher erinnert der Anbieter erneut. Mit dem Ende des Vertrags werden Konto und Daten nach der Datenschutzerklärung gelöscht. Bis dahin lassen sich Anträge und Daten herunterladen.
§ 7 Laufzeit, Kündigung und Einstellung
(1) Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Nutzer*innen können ihn jederzeit beenden, indem sie ihr Konto in den Kontoeinstellungen löschen.
(2) Der Anbieter kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen per E-Mail kündigen, auch wenn er den Dienst insgesamt einstellt.
(3) Das Recht beider Seiten zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für eine Sperre wegen Missbrauchs gilt § 7a.
(4) Bis zum Ende des Vertrags lassen sich Anträge und Daten in den Kontoeinstellungen herunterladen.
§ 7a Sperre bei Missbrauch
(1) Der Anbieter kann ein Konto sperren, wenn Tatsachen den Verdacht eines Verstoßes gegen § 3 begründen, insbesondere wenn Anträge mit erfundenen Fahrten erstellt, bewusst nicht genutzte Verbindungen ausgewählt oder die App automatisiert abgerufen oder angegriffen wird.
(2) Vor einer Sperre teilt der Anbieter per E-Mail den Grund und die zugrunde liegende Regel dieser Bedingungen mit und gibt mindestens sieben Tage Gelegenheit zur Stellungnahme. Danach entscheidet er neu. Bestätigt sich ein erheblicher Verstoß, kann er den Vertrag ohne Frist kündigen. Ohne vorherige Nachricht sperrt der Anbieter nur, wenn sonst ein erheblicher Schaden droht, etwa bei einem Angriff; Begründung und Anhörung werden dann unverzüglich nachgeholt.
(3) Über eine Sperre entscheidet ein Mensch. Gegen sie kann über das Kontaktformular oder per E-Mail Widerspruch eingelegt werden; der Anbieter prüft dann erneut und teilt das Ergebnis mit Begründung mit.
§ 7b Kontakt und Meldung rechtswidriger Inhalte
(1) Der Anbieter ist über das Kontaktformular unter bahnerstattung.de/kontakt und per E-Mail an die Adresse im Impressum erreichbar, auf Deutsch oder Englisch. Das ist auch die Kontaktstelle für Behörden und Nutzer*innen nach dem Gesetz über digitale Dienste.
(2) Inhalte in der App, die jemand für rechtswidrig hält, können auf demselben Weg mit Begründung und Angabe der Stelle gemeldet werden. Der Anbieter prüft jede Meldung und antwortet.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher*innen bleiben die zwingenden Vorschriften des Staates unberührt, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
§ 9 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn sich Gesetze, Rechtsprechung oder die Bedingungen der Datenquellen ändern, wenn Funktionen hinzukommen oder sich ändern oder wenn kostenpflichtige Leistungen eingeführt werden.
(2) Die neue Fassung wird mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermittelt, die Änderungen deutlich gekennzeichnet.
(3) Betrifft eine Änderung nur Einzelheiten, die Rechte und Pflichten der Nutzer*innen nicht wesentlich berühren, gilt sie als angenommen, wenn bis zum Tag ihres Inkrafttretens kein Widerspruch eingeht. Darauf weist die E-Mail ausdrücklich hin.
(4) Änderungen dieser Bedingungen, die den Umfang der Leistung, die Pflichten der Nutzer*innen oder die Preise betreffen, gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung. Der Anbieter fragt danach bei der nächsten Anmeldung. Änderungen der App nach § 6a Absatz 2 sind keine Änderung dieser Bedingungen.
(5) Bei Widerspruch oder fehlender Zustimmung nach Absatz 4 gilt die bisherige Fassung, bis der Vertrag endet; der Anbieter kann ihn dann nach § 7 Absatz 2 kündigen. Nutzer*innen können ihr Konto jederzeit kostenfrei löschen.